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Angaben gemäß § 5 TMG:

f o t o s t u d i o
Frank Ullrich (Inhaber)
Fotograf & Lichtbildkünstler

Hauptstraße 15 - 01616 Strehla
Telefon: 035264 91544
Internet: www.media-ullrich.de

Handwerkskammer Dresden Nr.: 01111238
Kleinunternehmer gem. § 19 Abs.1 UStG

Sämtliches Bild- und Filmmaterial auf den Seiten "media-ullrich.de" unterliegen dem Urhebergesetz. Jede Verwertung ist ohne meine schriftliche Zustimmung unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Speicherung, Veröffentlichung und Verarbeitung in elektronischen oder anderen Medien, sowie in sozialen Netzwerken - wobei auch bei Erteilung einer Genehmigung die Quelle und der Autor immer erwähnt werden muss und dem Autor ein Belegexemplar oder eine Nachricht zugesandt werden soll. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

Haftungsausschluss

1. Inhalt der Seite

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Für direkte oder indirekte Verweise auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, übernimmt der Autor keinerlei Verantwortung. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder, Filme, analog und in digitalisierter Form)

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und Filme sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die jeweiligen Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Bilddaten/Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Bilddaten/Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung
1. Für die Erstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc. sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus. Das vereinbarte Fotohonorar wird, wenn nicht anders vereinbart am Tage der erbrachten Leistung in voller Höhe fällig, noch bevor die Bilddaten per Kennwort (QR-Code) dem Kunden online zur Ansicht und Präsentation freigegeben werden.
2. Fototerminvereinbarungen für Veranstaltungen, Hochzeiten, Events, werden durch eine Anzahlung von 50% des Gesamthonorars, mindestens 100,- EUR abgeschlossen und unterstreichen somit die beiderseitige Verbindlichkeit des exklusiv reservierten Termins.
3. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/Filmmaterial Eigentum des Fotografen.
5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Werden Aufträge, wie fotografische Reproduktionen, Collagen, Montagen, Kolorierungen und digitale Bildbearbeitungen erteilt, sind die dafür kalkulierten Kosten sofort zu zahlen.
7. Hinweis für Verwerter: Bitte beachten Sie, wer regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten.

IV. Haftung
1. Der Fotograf verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Gewissenhaftigkeit auszuführen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative/Bilddaten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Bilddaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Farbabweichungen zu Monitoren in geringen Maßen bei Nachbestellungen, sowie Randbeschnitte bei Papierabzügen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.
5. Das Fotostudio ist weiterhin berechtigt die Fotos in jeder geeignet erscheinenden Weise auch auf der Vorderseite mit seinem Logo (Herstellerbezeichnung) auch Prägestempel zu versehen.
6. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
7. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch für Objekte, örtliche Gebäude und Kunstwerke.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Wenn der Auftraggeber den Fotografen und Filmemacher für die Reportage eines Events, zum Beispiel einer Hochzeit beauftragt, arbeitet der Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen oder fotografischen Werkes, welches das Ereignis mit einer Vielzahl relevanter Eigenschaften zeigt. Der Auftragnehmer filmt und/oder fotografiert das Ereignis für den Auftraggeber und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung, alle relevanten Personen in Bezug auf ihre Persönlichkeitsrechte zu informieren, dass ein filmisches und/oder fotografisches Dokument erstellt wird. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung für den Auftraggeber, alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl in Bezug auf Örtlichkeiten und Personen als auch für Gebäude und Kunstwerke, die abgebildet werden könnten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung dieser Rechte.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde auf eigene Kosten und Gefahr zurück zusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Fällt aus Gründen die der Fotograf nicht zu vertreten hat ein verbindlich gebuchter Termin aus oder wird storniert, so hat das Fotostudio ein Anrecht auf 50 % der vereinbarten Aufnahmepauschale.
2a. Sollte der Fotograf unverschuldet (durch Krankheit, Unfall, Reisesperren, höhere Gewalt) nicht in der Lage sein einen Termin wahrzunehmen, wird er sich um adäquaten Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz besteht nicht. Sollte kein personeller Ersatz verfügbar sein, wird der Fotograf nach Wahl des Kunden entweder einen Ersatztermin anbieten oder gegebenenfalls bereits gezahltes Honorar zurück erstatten. Weitergehende Ansprüche an den Fotografen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Der Fotograf und Filmemacher ist nicht zur dauerhaften Archivierung des digitalen Bild- Ton-, und Videomaterials verpflichtet.

VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können für den Zweck der Kommunikation und Bildnachbestellungen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Löschung gespeicherter, personenbezogener Daten, dazu zählen auch Bilddaten, kann jederzeit und unverzüglich durch Widerruf des Auftraggebers erfolgen (lt. DSGVO).

VII. Digitale Fotografie und Filme
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder und Filme des Foto- und Videostudios auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

VIII. Bild- und Videobearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Nutzung und Verbreitung
1. Der Auftraggeber erwirbt mit dem Produkt nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Bei Veröffentlichungen in sämtlichen Medien, sowie sozialen Netzwerken, ist der Auftraggeber in jedem Fall an die Namensnennung des Fotostudios gebunden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2. Eine kommerzielle/gewerbliche Verwertung, wie Nutzung durch Vervielfältigung, Speicherung, Druck, Veröffentlichung, Verarbeitung und Verbreitung in elektronischen oder anderen Medien, sowie Netzwerken wie Facebook, YouTube etc. ist ohne meine Zustimmung unzulässig. Auch bei Erteilung einer Genehmigung muss die Quelle/Autor immer erwähnt werden und mir ein Belegexemplar und eine Nachricht zugesandt werden.
3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
6. Wenn sich der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- und ähnl. Materialien bereit zu stellen, hat der Auftraggeber diese an den Auftragnehmer in einem verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte hierfür erhält.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
8. Dem Fotografen kann durch eine eindeutige schriftliche Erlaubnis und Unterschrift der abgelichteten Person(en) das Recht eingeräumt werden, die Bilddateien als Präsentation seiner eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden und Geschäftspartnern in unterschiedlichen Formen zu zeigen. Der Fotograf darf die Bilddateien und/oder Kurzfilme ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Präsentationsunterlagen, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht durch seine Unterschrift den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann jederzeit einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen widersprechen.

X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen ist der Sitz des Fotografen.
2. Diese AGB gelten ab dem 10.05.2018, alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.



Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware oder Leistung beim Empfänger, bei einer wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren und Leistungen nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie meiner Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufserklärung kann formlos erfüllt werden. Der Widerruf ist zu richten an:

Fotostudio Frank Ullrich
Hauptstr. 15
01616 Strehla
foto@media-ullrich.de
Tel.: 03526491544

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie mir insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf meine Gefahr zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung werden Ihnen im Falle eines Widerrufs ebenfalls erstattet, sofern die Rücksendung über den zum Produkt angebotenen Standardversandweg erfolgt. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für mich, mit deren Empfang.




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